Gesundheitsvorsorge und Hygieneverordnung

Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet, vertreibt oder lagert muss die Lebensmittelhygiene-Verordnung einhalten und ist zur Durchführung von Schädlingsmonitoring verpflichtet.

Kontrolliert werden die Ausstattung und Sauberkeit der Betriebe, die Hygiene des Personals, die Kennzeichnung und der augenscheinliche Zustand der angebotenen Waren, wie Aussehen und Geruch, die Genusstauglichkeit, Zusammensetzung und Kennzeichnung der Waren durch die Entnahme von Warenproben und Begutachtung in einer Untersuchungsanstalt.

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung, kurz LMHV gilt für folgende Betriebe – hier.

Mehr über HACCP, akute Schädlingsbekämpfung, Hygieneplan und Monitoring  – hier.

Lebensmittelkontrolle von Lebensmittel-Unternehmen

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung, kurz LMHV betrifft u.a. Bäckereien, bäuerliche Lebensmittelhersteller, Betriebsküchen, Brauereien, das hygienische Freihalten von Brot- und Gebäck, Eierpack- und Eiersammelstellen, Essen auf Rädern, Fleischereien, Fleischerzeugnisse, Gaststätten, Geflügelverarbeitende Betriebe, Getränkeherstellungsbetriebe, Großküchen, Heime, Imkereien, Kantinen, Kindergärten, Konditoreien, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Kühl- und Lagerhäuser, produzierende Landwirtschaftsbetriebe, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Märkte, Messen, Milchausgabeautomaten, Mühlenbetriebe, Molkereien, Obstverarbeitung, Ölabfüllung, Restaurants, Schlachtbetriebe, Schutzhütten, Speiseeiserzeugung, Spitäler, Süßwaren, Tiefkühllogistik, Tiefkühlprodukte, Würstelstände, Zeltfeste, aber auch Hersteller und Vertreiber von Kosmetika, Geschirr, Geräten, Spielwaren, Kindernahrung.

Info im Bundesministerium für Gesundheit – hier

Schädlingsmonitoring: Schädlinge rechtzeitig erkennen

Schädlingsbekämpfer Peter Augustin: „Beim Schädlingsmonitoring setzen wir in den Betriebsräumen Monitoringfallen aus um einen möglichen Schädlingsbefall sofort zu erkennen. Tritt ein Schädlingsbefall ein, reagieren wir mit speziellen Mitteln und bekämpfen die Schädlinge.“

Die Schädlinge werden zuverlässig vernichtet, ein Protokoll wird erstellt, Kontrollen werden – wie sie im Gesetz vorgeschrieben sind – durchgeführt und dokumentiert. Alle gesetzlichen Vorgaben werden sorgfältig erfüllt und damit die Lebensmittelhygiene-Verordnung ordentlich eingehalten.  

„Natürlich“, so der Fachmann Peter Augustin weiter „führen wir das Schädlingsmonitoring und die Schädlingsbekämpfung höchst diskret, wirksam und zuverlässig durch. Zu einem fairen und leistbaren Preis.“